Unsere Gutachten in der Ingenieurtechnik

Präzision, die überzeugt – unsere Gutachten.

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Gerichtsgutachten

Für die fachliche Beurteilung von technischen Sachverhalten werden bei Gericht oft öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingeschaltet. Der Sachverständige wird direkt vom Gericht, ggfs. auch auf Vorschlag der Parteien beauftragt.

Schiedsgutachten

Einen Auftrag zur Erstellung eines Schiedsgutachtens kann dem Sachverständiger von den Vertragsparteien die sich außergerichtlich einigen wollen erteilt werden.Die Feststellungen des Gutachten sind für beide Vertragsparteien verbindlich.Ein späteren Gang zum Gericht bleibt unter bestimmten Voraussetzung möglich.Die Vergütung der Gutachten erfolgt auf Basis der freien Vereinbarung.

Privatgutachten

Ein Privatgutachten können private Personen, juristische Personen, Firmen, Verwaltungen, Verbände und Organisationen usw. zur Beweissicherung, Überprüfung von Leistungen, technischer Prozessbegleitung oder Anlagenprüfung auf Konformität in Auftrag geben

Versicherungsgutachten

Bei einem Versicherungsgutachten erfolgt die Schadenfeststellung und Beurteilung sowie die Schadenprüfung auf den tatsächlichen Hergang im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft.

Haben Sie Fragen zur Erstellung von Gutachten?